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Bis zum Sommer dieses Jahres möchte sich die Bund-Länder-Gruppe über die Eckpunkte der Krankenhausreform einigen, auf deren Grundlage ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll. Im Mittelpunkt steht hier die Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen bzw. Leveln. Doch gerade die Zuordnung der so genannten Level als Voraussetzung für die Leistungserbringung birgt große Gefahren in der flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die gesunde Trägervielfalt in Deutschland durch die Krankenhausreform „zu Grabe getragen wird“. In ihrer dritten „Stellungnahme und Empfehlung …“ schlägt die Regierungskommission vor, bundesweit einheitliche Stufen zu definieren und möchte hierfür ein System mit drei Leveln einführen. Besonders kritisch sollten die Interessenverbände von konfessionellen und privaten Trägern den Level In (mit Notfallstufe 1) betrachten. Das Leistungsspektrum für Level In soll die Basisbehandlung im Bereich der Inneren Medizin, Chirurgie und ggf. weiterer Fachgruppen mit Sicherstellung der Basisnotfallversorgung abbilden, also den klassische Grundversorger. Jedoch sind hier ein paar Besonderheiten versteckt: Der Grundversorger ist nur „für Regionen vorgesehen, in denen das nächstgelegene Krankenhaus der Regel- und Schwerpunktversorgung bzw. der Maximalversorgung“, also Level II oder Level III, mehr als 30 Minuten entfernt ist. Des Weiteren ist ein Hubschrauberlandeplatz vorzuhalten, wenn die Distanz zum nächsten Level III-Krankenhaus über 30 km entfernt ist. Mit Blick auf die zwingend zu erfüllenden Strukturvoraussetzungen des Level II, wird deutlich, dass schon heute viele kleinere konfessionelle aber auch private Einrichtungen in Level In eingestuft werden und somit unter die genannten Regelungen fallen. Ohne Nachbesserungen der Empfehlung sind Schließungen von Krankenhäusern im hohen dreistelligen Bereich vorprogrammiert und die enormen Kosten für eine Restrukturierung der Versorgungslandschaft werden das Gesundheitssystem finanziell massiv belasten. Abgesehen von den hohen Umstrukturierungskosten werden Versorgungsengpässe generiert, die darin be-gründet liegen, dass Krankenhäuser mit Level II, Level III und Level IIIu (Universitätsklinken) aufgrund eines erwartbaren, deutlich höheren Patientenaufkommens an Kapazitätsgrenzen stoßen werden.
Lauterbachs Krankenhausreform schwächt nicht nur die Krankenhauslandschaft als Ganzes, sondern gefährdet auch die Patientenversorgung in Deutschland enorm.
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